Stalking
(„Beharrliche Verfolgung“)
= bewusstes und wiederholtes Verfolgen
oder Belästigen einer Person gegen ihren Willen
Bespiele für Stalking:
- verfolgen
- vor dem Haus oder Arbeitsplatz auflauern
- Telefonterror
- überhäufen mit nicht gewollten Geschenken
- verbreiten von falschen Gerüchten
- verbreiten von Fotos im Internet
- ununterbrochene Belästigung mit SMS, e-mails oder (Droh-)Briefen
Folgen für die Stalking Opfer:
Sie führen ein Leben in Angst, fühlen sich ununterbrochen
verfolgt und bedroht
Schlaflosigkeit
Depressionen
Panikattacken und schwere psychische Folgeerscheinungen
körperliche Beschwerden
Verhaltensempfehlungen für Opfer:
Konsequenz: dem Täter/der Täterin nur einmal und unmissverständlich
erklären, dass kein Kontakt mehr gewünscht ist
Transparenz: Das soziale Umfeld muss über die Belästigung
in Kenntnis gesetzt und gebeten werden keine Informationen
über den/die Betroffene/n herauszugeben
Dokumentation: Beweise sammeln (Briefe, SMS, Anrufe auf
Mailbox etc.)
Anti-Stalking-Gesetz (seit 1.7.2006)
Das Anti-Stalking-Gesetz sieht zwei Möglichkeiten
zum Schutz eines Stalking-Opfers vor:
Strafrechtlicher Schutz durch
eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Dazu muss bei
der Polizei eine Anzeige gegen den/die Stalker/in gemacht
werden
Zivilrechtlicher Schutz durch eine einstweilige Verfügung,
mit der dem/der Stalker/in die Kontaktaufnahme jeglicher Art,
der Aufenthalt an bestimmten Orten und andere häufig gesetzte
Stalking-Handlungen untersagt werden können. Die einstweilige
Verfügung muss bei Gericht beantragt werden.
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